Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss ich beachten, wenn ein Gerüst aufgestellt wird?

Das Aufstellen eines Gerüstes ist gefahrenerhöhend im Sinne der Hausratversicherung. Bitte informieren Sie in einem solchen Fall Ihre Hausratversicherung bzw. geben Sie Ihrem Mieter, entsprechend Bescheid das dieser seine Hausratversicherung informieren kann. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt.

Was muss ich bei einem Nießbrauch beachten?

Wenn Eigentümer einer Wohnung ihr Eigentum auf eine andere Person überträgt und sich den Nießbrauch vorbehält, ist einiges zu beachten. Alle Regelungen im Nießbrauchsvertrag, sind intern und haben gegenüber der WEG keine Wirkung, denn Eigentümer ist nicht der Nießbrauchsnehmer, sondern der neue Eigentümer laut Grundbuch.

Es stellen sich daher ein paar Fragen:
Wer soll zukünftig die Post erhalten?
Wir dürfen die Post nur dem Eigentümer schicken, es sei denn, der Eigentümer weist uns an, diese an den Nießbraucher zu senden, hierfür ist eine Vollmacht vorzulegen.

Wer zahlt das Wohngeld?
Zahlungspflichtig gegenüber der Gemeinschaft ist somit der Eigentümer (nicht der Nießbrauchsberechtigte, auch wenn es intern vereinbart wurde). Auf dem neuen SEPA-Mandat kann aber dann der Nießbraucher als Kontoinhaber genannt werden, der dieses dann zusätzlich als Kontoinhaber unterzeichnen muss.

Wer darf in der Versammlung abstimmen?
Das Stimmrecht liegt beim Eigentümer. Ob der Nießbraucher ein Stimmrecht per Vollmacht übertragen bekommen darf, richtet sich danach, ob in der Gemeinschaftsordnung eine Stimmrechtsbeschränkung enthalten ist.
Wenn keine Beschränkung vorliegt, kann eine Übertragung des Stimmrechts mit einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.

Was kann ich tun um Legionellen vorzubeugen?

Sie selbst können einer Verkeimung durch Stagnation in den Leitungen vorbeugen.
Es muss auch, bei längerer Abwesenheit, Wasser an den Wasserabgabestellen entnommen werden. Selten genutzte Wasserabgabestellen sind z.B. Waschbecken in Hobbyräumen oder Gartenwasserhähnen diese können sehr leicht Verkeimen. Das ist verhinderbar und wirkt sich auch auf die Kosten der Wohnanlage aus.

Warum darf ich im Treppenhaus oder Tiefgarage nichts abstellen bzw. lagern?

Das Lagern und Aufstellen von Gegenständen wie z. B. Pflanzen, Fahrräder, Kleinmöbel, Kinderwagen usw. ist aufgrund des § 22 Verordnung über die Verhütung von Bränden in Verbindung mit Art. 12 Bayerische Bauordnung in Treppenräumen, die bei einem Brand als Rettungsweg dienen, grundsätzlich untersagt. Es soll verhindert werden, dass bei einem Brand und der damit verbundenen Verrauchung des Treppenraumes, die baulich vorhandene Treppenlaufbreite durch Gegenstände eingeschränkt wird und die Nutzer eines Gebäudes beim Verlassen des Gebäudes behindert oder gar gefährdet werden. Wirksame Lösch- und Rettungsmaßnahmen können nur durchgeführt werden, wenn das Einsatzpersonal nicht behindert oder gefährdet wird, darum ist es zwingend notwendig, die baulich vorhandene Treppenlaufbreite von jeglichen Gegenständen freizuhalten.

Was ist bei der Bestellung von Zusätzlichen Schlüssel zu beachten?

Sie können den Schlüssel schriftlich (per Brief, E- Mail) bei uns bestellen. Dazu brauchen wir die Schlüsselnummer, diese ist in den Schlüssel eingraviert. Am besten ist es, wenn Sie zur Ihrer und unserer Sicherheit einzelne Bilder mit der Beschriftung der Schlüssel machen. Diese helfen uns die richtigen Schlüssel zu bestellen. Bitte klären Sie vor der Bestellung wer die Kosten der Bestellung trägt (Eigentümer oder Mieter/Nutzer) Geben Sie auch die abgestimmte Liefer- und Rechnungsanschrift mit an um unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Was ist beim Verlust von Schlüsseln zu beachten?

Bei Schlüsselverlust empfiehlt es sich den Schließzylinder zu tauschen, da das Einbruchsrisiko erhöht wird. Es wird der vorhandene Schließzylinder, durch einen Erweiterungszylinder mit neuer Schließung, ausgetauscht. Das bedeutet, die derzeitigen Schlüssel sperren beim neuen Zylinder nicht mehr.
Da die Zylinderlänge sehr wichtig ist, messen Sie bitte jeweils nach innen und außen von der mittleren Befestigungsschraube in Millimeter.

Bitte klären Sie vor der Bestellung wer die Kosten der Bestellung trägt (Eigentümer oder Mieter/Nutzer) Bitte geben Sie auch die gewünschte Liefer- und Rechnungsanschrift mit an.

Welche Angaben braucht die Hausverwaltung bei Neuvermietung?

  • Name und Kontaktdaten (vor allem Handy und E-Mail) zusammen mit der Einwilligungserklärung nach der Datenschutzgrundverordnung.
  • Welcher Name soll auf die Schilder für Klingel und Briefkasten?
    Bitte geben Sie auch die gewünschte Liefer- und Rechnungsanschrift mit an.
  • Die Zählerstände von Heizung und Wasser zum Mietvertragsende bzw. -beginn.
  • Bei Neuvermietung ist es unbedingt erforderlich, dass die gültige Hausordnung dem Mietvertrag beigefügt wird, damit die Bewohner an diese gebunden werden.

Ab wann brauche ich eine Hausverwaltung?

Bei mehr als 9 Sondereigentumsteilen bzw. Eigentumswohnungen in der Wohnungseigentumsgemeinschaft,
Wenn kein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt worden ist!
Wenn mehr als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt.
Laut §19 Abs 2 Satz 6 WEG (Wohungseigentumsgesetz)

Meine Bankverbindung hat sich geändert, was ist zu beachten?

Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, dass im Bedarfsfall ein neues Lastschriftmandat angelegt werden kann. Erlischt die hinterlegte Bankverbindung und das Hausgeld kann somit nicht mehr eingezogen werden, kommt es zu Mehrkosten welche durch den Eigentümer zu tragen sind.

Was muss ich tun, wenn meine Eigentumswohnung verkauft/übertragen wurde?

Bei Verkauf/Übertragung der Wohnung benötigen wir einen Nachweis (z.B. Kaufurkunde in Kopie), falls dies nicht automatisch durch den beurkundenden Notar erfolgt, in dem uns eine Ausfertigung zugesandt wird.